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Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)

Assistenzhundetraining KahuCanis

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von Assistenzhundetraining KahuCanis, Inhaberin Laura Gleichmann, im Bereich des Assistenzhundetrainings, insbesondere für die Grundausbildung sowie die Selbst-, Fremd- und Teilfremdausbildung von Assistenzhunden und damit zusammenhängende Beratungs- und Trainingsleistungen.

Die Leistungen erfolgen unter Berücksichtigung der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Tierschutzgesetzes sowie, soweit einschlägig, des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Assistenzhundeverordnung (AHundV).

Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen und Ergänzungen sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen.

2. Leistungsangebot

Das Leistungsangebot umfasst insbesondere:

  • Eignungstest

  • Spezialisierungstest

  • Grundausbildung

  • Selbstausbildung

  • Fremdausbildung

  • Teilfremdausbildung

  • individuelle Beratung und Begleitung im Assistenzhundetraining

Die Ausbildung und Begleitung werden unter Berücksichtigung des jeweiligen Ausbildungsstandes des Hundes und des individuellen Bedarfs der assistenznehmenden Person gestaltet.

Ein bestimmter Ausbildungserfolg, insbesondere das Bestehen einer Assistenzhundeteamprüfung, die Anerkennung als Assistenzhund oder eine dauerhaft vollständige Einsatzfähigkeit des Hundes, wird nicht geschuldet.

3. Vertragsabschluss

Eine Kontaktaufnahme über die Website, per E-Mail, Telefon oder WhatsApp stellt zunächst lediglich eine unverbindliche Anfrage dar und führt nicht automatisch zum Abschluss eines Vertrages.

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Vertragsparteien die Durchführung der jeweiligen Leistung verbindlich vereinbaren.

Vor Beginn einer Assistenzhundeausbildung wird die Eignung des Hundes entsprechend der vorgesehenen Ausbildungsform und den geltenden Anforderungen geprüft.

Ein Eignungs- oder Spezialisierungstest kann zu dem Ergebnis führen, dass ein Hund für die vorgesehene Assistenzhundeausbildung oder Assistenzhundeart nicht geeignet ist.

Ein Anspruch auf Aufnahme in die Ausbildung besteht nicht.

4. Fremdausbildung

 

Bei der Fremdausbildung bleibt der Hund im Eigentum der assistenznehmenden Person. Eine Übereignung des Hundes an KahuCanis findet nicht statt.

Für die Dauer der vereinbarten Fremdausbildung wird der Hund vorübergehend im Haushalt der Trainerin aufgenommen. Während dieses Zeitraums übernimmt die Trainerin die vereinbarte Betreuung, Versorgung und Ausbildung des Hundes.

Die Vergütung für die Fremdausbildung ist monatlich im Voraus zu entrichten, soweit im jeweiligen Ausbildungsvertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Bei Beendigung des Vertrags sind die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen zu vergüten. Im Voraus gezahlte Beträge für noch nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.

Die Einzelheiten der Fremdausbildung, insbesondere zu Dauer, Vergütung, Betreuung, Versicherung, tierärztlicher Versorgung und Vertragsbeendigung, werden im jeweiligen Ausbildungsvertrag geregelt.

5. Terminabsagen

 

Vereinbarte Einzeltermine können bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.

Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann die vereinbarte Vergütung für den Termin berechnet werden, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet.

Der Kundin oder dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Kann ein Termin aus wichtigem Grund, insbesondere aufgrund einer plötzlich auftretenden Erkrankung, nicht wahrgenommen werden, kann im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung getroffen werden.

Kann ein Termin durch KahuCanis nicht durchgeführt werden, wird ein Ersatztermin vereinbart. Für den ausgefallenen Termin entstehen keine Kosten.

6. Zahlungsbedingungen

Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Leistungsumfang und den zum Zeitpunkt der Beauftragung geltenden Preisen, soweit keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.

Monatliche Vergütungen im Rahmen der Fremdausbildung sind im Voraus fällig. Einzeltermine, Eignungs- und Spezialisierungstests sowie sonstige Leistungen sind nach Rechnungsstellung zu dem auf der Rechnung angegebenen Zeitpunkt zu zahlen.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Gemäß § 19 UStG wird die Kleinunternehmerregelung angewendet. Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen.

7. Fahrtkosten

Die ersten 10 gefahrenen Kilometer sind in der jeweiligen Leistung enthalten. Für jeden darüber hinaus tatsächlich gefahrenen Kilometer werden 0,40 € berechnet.

Ausgangspunkt für die Berechnung ist der Unternehmenssitz von KahuCanis in Grevenbroich. Berücksichtigt wird die tatsächlich erforderliche Fahrtstrecke einschließlich Hin- und Rückfahrt.

Soweit für einzelne Leistungen oder im jeweiligen Vertrag eine abweichende Fahrtkostenregelung vereinbart wurde, geht diese individuelle Vereinbarung vor.

8. Mitwirkungspflichten

Die erfolgreiche Durchführung des Assistenzhundetrainings setzt eine angemessene Mitwirkung der Kundin oder des Kunden voraus.

Hierzu gehört insbesondere, vereinbarte Trainingsinhalte im Alltag umzusetzen, erforderliche Informationen und Nachweise rechtzeitig bereitzustellen sowie vereinbarte Trainingstermine wahrzunehmen.

Änderungen wesentlicher Umstände, die für die Ausbildung, die Sicherheit, das Tierwohl oder den Einsatz des Hundes relevant sind, sind KahuCanis zeitnah mitzuteilen.

Die Kundin oder der Kunde verpflichtet sich, die im Rahmen des Trainings vermittelten Hinweise zum Umgang mit dem Hund und zum Tierwohl zu beachten.

Eine fehlende oder unzureichende Mitwirkung kann den Ausbildungsfortschritt beeinträchtigen. Ein bestimmter Ausbildungserfolg wird nicht geschuldet.

9. Haftung

KahuCanis haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von KahuCanis oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen.

KahuCanis haftet ebenfalls unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

10. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucherinnen und Verbrauchern steht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, insbesondere bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen.

Über das Bestehen, die Voraussetzungen und die Ausübung des Widerrufsrechts wird die Kundin oder der Kunde in einer gesonderten Widerrufsbelehrung informiert.

Soll auf ausdrücklichen Wunsch der Kundin oder des Kunden bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der vereinbarten Dienstleistung begonnen werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum vorzeitigen Leistungsbeginn und zum Wertersatz.

Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die Ihnen vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird. 

11. Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

12. Schlussbestimmungen

 

Für Verträge zwischen KahuCanis und der Kundin oder dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.

Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ist die Kundin oder der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann, soweit gesetzlich zulässig, der Gerichtsstand am Sitz von KahuCanis vereinbart werden.

Änderungen und Ergänzungen sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bleiben hiervon unberührt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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