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Wissen rund um Assistenzhunde

Verständliche Informationen rund um Assistenzhunde, ihre Ausbildung und wichtige gesetzliche Rahmenbedingungen.

Assistenzhundeprüfung 2026: Was gilt aktuell für angehende Assistenzhundeteams?

Autorenbild: Laura Gleichmann
Laura Gleichmann
vor 2 Tagen
6 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 2 Tagen

Hund mit Abschlusskappe neben einem Buch zur Assistenzhundeprüfung



Viele angehende Assistenzhundeteams befinden sich derzeit in einer schwierigen Situation. Manche stecken mitten in der Ausbildung, andere haben ihre Ausbildung bereits abgeschlossen und fragen sich, wie es mit der Prüfung weitergehen kann. Dass diese Unsicherheit belastend und frustrierend sein kann, ist sehr nachvollziehbar.


Gleichzeitig befindet sich der rechtliche und organisatorische Rahmen rund um die Assistenzhundeprüfung derzeit in Bewegung. Deshalb möchte ich in diesem Beitrag keine Prognosen oder Versprechen geben. Stattdessen möchte ich den aktuell veröffentlichten Stand möglichst verständlich einordnen und erklären, was die Assistenzhundeverordnung (AHundV) grundsätzlich für die Prüfung vorsieht und worauf sich Mensch-Hund-Teams bereits während ihrer Ausbildung vorbereiten können.


Stand: 23. September 2026. 

Für die rechtliche Einordnung stütze ich mich auf die aktuell veröffentlichten Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie auf die Assistenzhundeverordnung (AHundV).


Assistenzhundeprüfung: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Prüfungsanmeldung: Für die Anmeldung müssen verschiedene Unterlagen und Nachweise vorliegen. Dazu gehören unter anderem ein Identitätsnachweis, Angaben zu Deinem Hund, die Nachweise über seine gesundheitliche und konkret-individuelle Eignung, eine Kopie des Ausbildungsnachweises sowie eine Übersicht der erlernten Hilfeleistungen.

  • Gesundheit: Liegt die ursprüngliche Gesundheitsprüfung länger als ein Jahr zurück, ist zusätzlich eine tierärztliche Bestätigung über das Fortbestehen der gesundheitlichen Eignung erforderlich.

  • Mindestalter: Dein Hund muss am Tag der Prüfung mindestens 21 Monate alt sein.

  • Praktischer und theoretischer Teil: Die Assistenzhundeprüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil.

  • Mensch-Hund-Gemeinschaft: Geprüft werden nicht nur die erlernten Hilfeleistungen. Auch Euer Zusammenspiel und Euer Verhalten in unterschiedlichen Alltagssituationen spielen eine wichtige Rolle.

  • Prüfungsergebnis: Eine nicht bestandene Prüfung kann wiederholt werden.

  • Zertifizierung: Nach bestandener Prüfung wird die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft zertifiziert. Die Zertifizierung gilt grundsätzlich, bis der Assistenzhund das zehnte Lebensjahr vollendet hat, und kann unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden.

  • Aktuelle Situation 2026: Die Prüfungssituation befindet sich derzeit im Wandel. Den aktuellen Stand und die dazu veröffentlichten Informationen des BMAS erkläre ich Dir weiter unten im Beitrag.


Welche Unterlagen brauchst Du für die Prüfungsanmeldung?

Bevor die Assistenzhundeprüfung stattfinden kann, müssen verschiedene Unterlagen und Nachweise beim Prüfer vorliegen. Nach § 15 AHundV müssen diese mit der Anmeldung, spätestens jedoch zwei Wochen vor der Prüfung, eingereicht werden.


Dazu gehören:


  • eine Kopie Deines Identitätsnachweises und ein Lichtbild von Dir. Ist eine Bezugsperson beteiligt, wird auch deren Identitätsnachweis benötigt.

  • eine Bescheinigung mit Name, Rasse, Geschlecht und Wurftag Deines Hundes, der Nummer seines Mikrochip-Transponders sowie einem Lichtbild des Hundes.

  • die Unterlagen zur gesundheitlichen Eignung Deines Hundes: Dazu gehören das tierärztliche Attest nach § 5 AHundV mit den Angaben aus Anlage 3, der Befunderhebungsbogen nach Anlage 1 sowie gegebenenfalls die Ergebnisse weiterführender Untersuchungen. Liegt die Gesundheitsprüfung länger als ein Jahr zurück, benötigst Du zusätzlich eine tierärztliche Bestätigung darüber, dass die gesundheitliche Eignung weiterhin besteht.

  • der Nachweis der konkret-individuellen Eignung nach § 10 AHundV.

  • eine Kopie des Ausbildungsnachweises nach § 12 AHundV. Darin wird die Ausbildung entsprechend Anlage 5 dokumentiert.

  • falls bei einer Selbstausbildung von den zeitlichen Vorgaben des § 7 Abs. 2 AHundV abgewichen wurde, eine Darlegung der dafür erheblichen Gründe.

  • eine Übersicht über die erlernten Hilfeleistungen.


Wie läuft die Assistenzhundeprüfung ab?

Die Assistenzhundeprüfung findet als Einzelprüfung statt und besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. Dein Hund muss zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens 21 Monate alt sein. Nach § 16 AHundV findet die Prüfung grundsätzlich an Deinem Wohnort statt. Für die praktische Prüfung können geeignete Orte gewählt werden, an denen sich die unterschiedlichen Prüfungsinhalte abbilden lassen.

Im praktischen Teil geht es nicht nur darum, ob Dein Hund seine erlernten Hilfeleistungen ausführen kann. Die einzelnen Prüfungsaufgaben ergeben sich aus Anlage 6 AHundV und umfassen insbesondere die Bereiche Sozial- und Umweltverhalten, Gehorsam und Hilfeleistungen. Die Prüfung findet beispielsweise bei Begegnungen mit Menschen und anderen Hunden, in Geschäften oder Gaststätten, bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie in Situationen mit verschiedenen Umweltreizen statt.  Auch Leinenführigkeit, Freifolge und Rückruf gehören zu den Prüfungsinhalten. Welche Hilfeleistungen geprüft werden, richtet sich nach der Assistenzhundeart und Deinem individuellen Bedarf.

Dabei wird nicht nur die Ausführung einer Aufgabe bewertet. Die Fachprüfer achten unter anderem auf das Zusammenspiel zwischen Dir und Deinem Hund, seine Kontrollierbarkeit und sein Ausdrucksverhalten. Auch Dein Umgang mit Deinem Hund fließt in die Bewertung ein.

Im theoretischen Teil werden Kenntnisse zu Hundeverhalten und Kommunikation, Stress- und Überforderungsanzeichen, Lerntheorie und Erziehung, artgemäßer Haltung, Gesundheit und Pflege, Tierschutz sowie den Zutrittsrechten geprüft. Die theoretische Prüfung kann beispielsweise als Prüfungsgespräch stattfinden und soll eine Dauer von 30 Minuten nicht überschreiten.


Was passiert, wenn Du die Prüfung nicht bestehst?

Die einzelnen Prüfungsleistungen werden nach § 18 AHundV mit „gut“, „ausreichend“ oder „mangelhaft“ bewertet. Damit Du die Assistenzhundeprüfung bestehst, muss jede einzelne Prüfungsleistung mindestens mit „ausreichend“ bewertet werden.

Solltest Du die Prüfung nicht bestehen, kannst Du sie wiederholen. Wurden nur einzelne Teile des Prüfungsinhalts mit „mangelhaft“ bewertet, kann sich die Nachprüfung nach Anlage 6 AHundV auf diese Bereiche beschränken. Bestehst Du diese Nachprüfung, gilt anschließend die gesamte Prüfung als bestanden.

Wird eine Prüfung beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund der Wetterbedingungen abgebrochen, zählt sie nicht als Prüfungsversuch.


Was passiert nach bestandener Prüfung?

Hast Du die Assistenzhundeprüfung bestanden, wird Eure Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft zertifiziert. Nach § 19 AHundV erhältst Du vom Prüfer ein Zertifikat, auf dem auch die Gültigkeitsdauer der Zertifizierung vermerkt ist. Außerdem erhältst Du ein Abzeichen.

Die Zertifizierung bleibt grundsätzlich gültig, bis Dein Assistenzhund das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Danach besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Zertifizierung zu verlängern. Darauf gehe ich im nächsten Abschnitt genauer ein.


Kann die Zertifizierung verlängert werden?

Ja. Ab sechs Monaten vor Ablauf der Zertifizierung kannst Du beim Prüfer eine Verlängerung beantragen. Nach § 20 AHundV ist eine Verlängerung zweimal um jeweils bis zu zwölf Monate möglich.

Für die Verlängerung benötigst Du ein tierärztliches Attest, das bestätigt, dass die gesundheitliche Eignung Deines Assistenzhundes weiterhin besteht. Die dafür erforderliche Untersuchung richtet sich nach den Vorgaben des § 25 Abs. 1 AHundV. Das Attest darf bei der Vorlage nicht älter als drei Monate sein.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, verlängert der Prüfer die Zertifizierung und stellt Dir ein entsprechendes Zertifikat aus.


Gut zu wissen: Die AHundV verwendet den Begriff „Prüfer“ für die Stelle, die die Zertifizierung der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft vornimmt. Die natürliche Person, die die eigentliche Prüfung durchführt und das Prüfungsergebnis beurteilt, wird dagegen als Fachprüfer bezeichnet.


Wer darf die Assistenzhundeprüfung durchführen?

Die Assistenzhundeprüfung kann nicht von jeder Hundetrainerin oder jedem Hundetrainer durchgeführt werden. Nach § 30 AHundV muss der Prüfer von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert sein. Dafür muss er unter anderem Fachprüfer beschäftigen, die die vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen.

Die eigentliche Prüfung wird von einem Fachprüfer durchgeführt und bewertet. Welche fachlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, ist in Anlage 8 AHundV geregelt. Dazu gehören unter anderem entsprechende Erfahrung im Assistenzhundebereich, Kenntnisse über die für die jeweilige Assistenzhundeart relevanten Beeinträchtigungen und Barrieren sowie regelmäßige Fortbildungen.



Gut zu wissen: Du bist bei der Anmeldung nicht an eine bestimmte Prüfstelle gebunden. Nach § 15 Abs. 3 AHundV kann die Anmeldung grundsätzlich bei jedem nach § 30 Abs. 1 akkreditierten Prüfer erfolgen.


Wie ist die Situation rund um die Assistenzhundeprüfung aktuell?

Die aktuelle Situation rund um die Assistenzhundeprüfung ist für viele angehende Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften schwer zu überblicken. Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass derzeit keine fachliche Stelle zur Verfügung steht, über die Ausbildungsstätten regulär zugelassen werden können. Nicht zugelassene Ausbildungsstätten dürfen nach den aktuellen Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) dennoch weiter ausbilden. Dabei müssen die geltenden Anforderungen der AHundV berücksichtigt werden.

Gleichzeitig bedeutet die derzeitige Situation nicht, dass es grundsätzlich keinen akkreditierten Prüfer gibt. Die GMAG (Gesellschaft zur Qualitätssicherung von Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften) ist nach Angaben des BMAS weiterhin als Prüfer akkreditiert. Die Zertifizierung Bau GmbH steht seit Juni 2026 hingegen nicht mehr als akkreditierter Prüfer zur Verfügung.

Trotz der Akkreditierung der GMAG können derzeit noch keine regulären Zertifizierungen von Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften stattfinden. Auch die GMAG weist aktuell darauf hin, dass sie aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahrens derzeit keine Zertifizierungen durchführen kann.

Um diese Lücke zu schließen, hat das Bundeskabinett am 11. Februar 2026 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes beschlossen. Dieser sieht unter anderem vor, dass die Zulassung einer Ausbildungsstätte durch eine fachliche Stelle übergangsweise nicht erforderlich sein soll. Dadurch sollen akkreditierte Prüfer künftig auch Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften prüfen und zertifizieren können, deren Ausbildung nach dem 1. Juli 2023 bei einer nicht zugelassenen Ausbildungsstätte stattgefunden hat, sofern die weiteren gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Diese Übergangsregelung gilt derzeit jedoch noch nicht. Der Gesetzentwurf befindet sich weiterhin im Gesetzgebungsverfahren. Nach den aktuell veröffentlichten Informationen des BMAS sollen die entsprechenden Regelungen am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten. Das BMAS rechnet derzeit mit einem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens im Herbst 2026.


Was bedeutet das für Dich?

Wenn Du Dich aktuell mit Deinem Assistenzhund in Ausbildung befindest, bedeutet die derzeitige Situation nicht, dass Deine Ausbildung grundsätzlich stillstehen muss. Nicht zugelassene Ausbildungsstätten dürfen derzeit weiter ausbilden. Eine reguläre Prüfung und Zertifizierung nach dem vorgesehenen neuen Übergangsverfahren ist jedoch erst möglich, wenn die dafür erforderliche Gesetzesänderung in Kraft getreten ist.

Auch wenn die derzeitige Situation Geduld erfordert, kannst Du die Zeit während der Ausbildung sinnvoll nutzen. Festige gemeinsam mit Deinem Hund das bereits Erlernte und übertrage Eure Fähigkeiten immer weiter in den Alltag. Dazu gehören nicht nur die individuellen Hilfeleistungen, sondern auch ein sicheres Sozial- und Umweltverhalten, Gehorsam und eine verlässliche Zusammenarbeit als Mensch-Hund-Team.

Gerade unterschiedliche Alltagssituationen bieten Euch die Möglichkeit, Erfahrungen zu sammeln, Sicherheit zu gewinnen und an den Bereichen weiterzuarbeiten, die später auch für Euren gemeinsamen Alltag wichtig sind.


Stand: 23. September 2026. Da sich die rechtliche Situation derzeit verändert, werde ich diesen Beitrag aktualisieren, sobald neue verbindliche Regelungen veröffentlicht werden.


Du möchtest Deinen Weg zum Assistenzhundeteam beginnen?

Bei KahuCanis begleite ich Dich und Deinen Hund auf Eurem Weg durch die Assistenzhundeausbildung. Wenn Du Fragen zur Ausbildung hast oder mich und meine Arbeitsweise kennenlernen möchtest, können wir uns gerne in einem Erstgespräch austauschen.




 
 
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